Sie sind ein Klein- und Mittelunternehmen und unterliegen der Informationspflicht oder der vereinfachten Prospektpflicht? Ab jetzt können die Kosten für die Aufbereitung dieser Informationen bzw die Erstellung eines solchen Prospektes im Rahmen des Förderprogrammes „aws Kapitalmarktprospekt“ unterstützt werden.


Zuschussförderung jetzt auch für Informationsverpflichtungen nach Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) sowie für „Prospekt light“ nach Kapitalmarktgesetz (KMG)

Ab jetzt werden Klein- und Mittelunternehmen, welche der Informationsverpflichtung gemäß Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) oder der vereinfachten Prospektpflicht („Prospekt light“) nach Kapitalmarktgesetz (KMG) unterliegen, bei den Kosten für die Aufbereitung dieser Informationen bzw. die Erstellung eines solchen Prospektes im Rahmen des Förderungsprogrammes „aws Kapitalmarktprospekt“ mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der externen Erstellungskosten (bis zu EUR 50.000,00) unterstützt.

 

Seit 1. Oktober 2015 gilt die volle Prospektpflicht gemäß KMG grundsätzlich erst für Emissions- bzw. Finanzierungsvolumen ab EUR 5 Millionen. Ab Volumina von EUR 100.000,00 bis EUR 250.000,00 (für Aktien und Anleihen) bzw. bis EUR 1,5 Mio. (für andere, alternative Finanzierungsinstrumente wie z.B. Genussrechte bei Crowdinvesting-Kampagnen) besteht eine Informationsverpflichtung gemäß AltFG. Bei Volumina ab EUR 250.000,00 (bei Aktien und Anleihen) bzw. ab EUR 1,5 Mio. (für andere, alternative Finanzierungsinstrumente) bis EUR 5 Mio. ist die Erstellung eines „Prospekt light“ erforderlich.

Fallen Sie in diesen Bereich, ist ein wesentliches Kriterium für eine Antragstellung bei der aws bereits erfüllt. Sollte Ihr Firmensitz bzw die Betriebsstätte in Österreich liegen und sich der Projektstandort ebenfalls auf Österreich bezieht, kann genaus diese Zuschussförderung „aws Kapitalmarktprospekt“ relevant sein.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass es sich um eine Neufinanzierung handelt, mit einem maximalen Emissionsvolumen von bis zu EUR 5 Mio. Zu den förderbaren Kosten zählen Kosten für externe Berater, Dienstleister und Behörden.

 

Achtung: der Antrag muss vor Beauftragung der jeweiligen Dienstleistungen bei der aws erfolgen!

Weitere Informationen finden Sie hier: AWS Förderung

 

Für Fragen zu den Förderungen sind wir gerne für Sie da.

 

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