KWF Strategie.IMPULS: Wie Kärntner Unternehmen bis zu 7.500 € für externe Beratung bekommen

Strategische Beratung kostet Geld – doch sie muss nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Denn der KWF fördert externe Strategieberatung für Kärntner Unternehmen mit einem Zuschuss von bis zu 50 %. In diesem Beitrag erklären wir daher nicht nur, wer antragsberechtigt ist, sondern auch, welche Leistungen gefördert werden und welche nicht. Darüber hinaus zeigen wir anhand konkreter Beispiele, wie die Förderung in der Praxis funktioniert und worauf Unternehmen bei der Einreichung besonders achten sollten.

  • 50 % Förderquote
  • EUR 7.500 max. Zuschuss
  • 10 Tage max. anerkannte Beratungstage
  • EUR 290.000 Gesamtbudget (solange verfügbar)

Was ist Strategie.IMPULS?

Das KWF-Produkt Strategie.IMPULS fördert externe Beratungsleistungen für strategische Unternehmensentwicklung. Konkret: Wenn ein Kärntner Betrieb eine externe Expertin oder einen externen Experten für ein strategisches Vorhaben heranzieht, übernimmt der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) bis zur Hälfte der Kosten – als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderung ist ausdrücklich auf Vorarbeiten und Strategie ausgerichtet – nicht auf operative Umsetzung oder laufende Betriebsausgaben. Das macht sie ideal für Betriebe, die sich an einem Scheideweg befinden: Wachstum, Expansion, Digitalisierung, Nachfolge oder Neuausrichtung.

Wichtig: Das Budget von EUR 290.000 ist begrenzt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben. Wer früh einreicht, sichert sich seinen Anteil. Ein Erstgespräch beim KWF kostet nichts – aber Zögern kann teuer werden.

Förderschwerpunkte – was wird gefördert?

Der KWF definiert fünf konkrete Themenbereiche, in denen externe Strategieberatung unterstützt wird:

  • Internationalisierung
  • Digitalisierung & KI
  • Gründung, Nachfolge & Übernahme
  • Innovationen im KMU
  • Betriebliche Finanzierungsstrukturen

Diese Schwerpunkte sind breit gefasst – von der Erschließung neuer Auslandsmärkte bis zur Erarbeitung eines Nachfolgeplans oder einer neuen Finanzierungsstrategie. Entscheidend ist stets: Die Beratungsleistung muss eine gesamtheitliche, zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung unterstützen und eine klare Wirkung auf den Standort Kärnten haben.

 

Wer kann einreichen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmensgrößen antragsberechtigt – von der Einzelunternehmerin bis zum Großbetrieb. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten (WKO)
  • Stabile wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  • Standortwirkung in Kärnten – das Projekt muss dem Kärntner Wirtschaftsstandort zugutekommen

Großunternehmen können ebenfalls gefördert werden. Allerdings nur dann, wenn sie grundlegende Änderungen ihres Produktionsprozesses oder eine Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte planen.

 

Was wird NICHT gefördert?

  •  Steuer- und Rechtsberatung (laufende Kanzleileistungen)
  • Werbung und Marketingmaßnahmen
  • Re-Zertifizierungen
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Betriebsausgaben (z. B. Buchhaltung, laufende IT-Betreuung)
  • Reisekosten und Diäten der Berater:innen

Die Abgrenzung ist wichtig: Was gefördert wird, ist die strategische Leistung und nicht die operative oder laufende. Eine Steuerberaterin, die für ein Unternehmen einen Internationalisierungsplan oder eine Nachfolgestrategie erarbeitet, kann diese Leistung sehr wohl einreichen – sofern sie klar von der laufenden Steuerberatung getrennt ausgewiesen und verrechnet wird.

 

Wie viel Förderung ist möglich?

Der KWF erkennt maximal 10 Beratungstage an, wobei der Tagsatz mit EUR 1.500,– netto gedeckelt ist – unabhängig davon, was die Beratung tatsächlich kostet. Das ergibt folgende Förderlogik:

Maximal förderbare Kosten: 10 Tage × EUR 1.500 = EUR 15.000 netto
KWF-Zuschuss (50 %): EUR 7.500,– (nicht rückzahlbar)

Kostet eine Beratung weniger (z. B. 6 Tage × 1.200 €), wird der tatsächliche Betrag als Basis herangezogen.

 

So läuft die Einreichung ab

  • Erstgespräch mit dem KWF vereinbaren – kostenlos, auch vor Ort möglich
  • Elektronischen Förderantrag einreichen – der Tag der Einreichung gilt als Projektbeginn
  • Fördervertrag erhalten und annehmen – bei positiver Entscheidung
  • Beratungsprojekt umsetzen – innerhalb der vereinbarten Frist
  • Abrechnung einreichen → Prüfung → Auszahlung des Zuschusses

 

Achtung: Erst einreichen, dann starten! Kosten, die vor der Antragseinreichung entstehen, sind nicht förderbar. Kein Vertrag mit der Beraterin / dem Berater unterschreiben, bevor der KWF-Antrag gestellt ist.

 

Unser Fazit

Das KWF-Produkt Strategie.IMPULS ist eine der attraktivsten Förderungen für Kärntner KMU, weil sie direkt dort ansetzt, wo strategische Entscheidungen oft scheuen: beim Einbringen externer Expertise. Denn gerade in Phasen des Wandels – sei es Digitalisierung, Expansion, Übergabe oder Neuausrichtung, kann externe Beratung den Unterschied machen. Und wenn der Staat die Hälfte zahlt, sinkt die Hemmschwelle erheblich.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung der Leistung: Was als strategische Beratung eingereicht wird, muss klar von laufenden Betriebsleistungen getrennt sein – in Beschreibung, Leistungsverzeichnis und Rechnung. Hier lohnt es sich, vorab mit einem erfahrenen Berater zu sprechen.

Mehr Informationen und Anmeldung: Hier klicken

 

Mit steuerfreundlichen Grüßen,

Christiane Holzinger & das 360°Business Planner Team