In den letzten Wochen und Monaten kam es in Kärnten immer wieder zu vielen Schließungen von bekannten und traditionellen Unternehmen. Für uns stellt sich aktuell die Frage: gibt es einen Ausweg aus der Krise? Wie können Unternehmen frühzeitig die Gefahren eines Liquiditätsproblems erkennen? Welche Maßnahmen sind zu setzen? Und wenn es dann doch passiert: wie gehe ich mit einem Sanierungs- oder Insolvenzverfahren um?>


Ob Bankrott, Ruin, Zusammenbruch oder eben Pleite: Das sind Reizthemen, die Unternehmer nicht gerne in den Mund nehmen. Das trifft auch auf das unfreiwillige Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Wirtschaftsleben zu: dieser Vorgang wird mit dem sperrigen Wort Insolvenz bezeichnet. Eine Firmeninsolvenz hat nicht nur auf den Unternehmer, sondern auch auf die Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Kooperationspartner nachhaltige Auswirkungen.

 

Wir sind den Ursachen auf den Grund gegangen und haben beim KSV 1879 nachgefragt. Eine Erhebung des Jahres  2012 zeigt, dass 80% der Insolvenzen hausgemacht sind. Die Ursachen für Insolvenzen beruhen auf Managementschwächen, falschen Entscheidungen, Fahrlässigkeit aber auch mangelndem Eigenkapital – um hier einige Punkte zu nennen. Liquiditätsengpässe führen zur Zahlungsunfähigkeit, also wenn Gehälter und Löhne nicht mehr an die Mitarbeiter überwiesen oder offene Rechnungen von Lieferanten nicht rechtzeitig beglichen werden können. 17 % der Insolvenzen waren im Jahr 2012 auf externe oder nicht beherrschbare Umständen wie Krankheit oder höhere Gewalt zurückzuführen. Eine weitere, nicht unerhebliche Ursache ist die mangelnde bzw. falsche Planung von Ressourcen, liquiden Mitteln und Geschäftsfeldern. Gesamt betrachtet scheitern ca 1,5 % der Unternehmer.

Oft befassen sich die Unternehmer zu wenig mit der Welt außerhalb des Unternehmens und ihren Herausforderungen und Veränderungen: Preisänderungen, Verknappungen von Rohstoffen, zu späte oder oft gar nicht erfolgende Korrekturmaßnahmen auf Fehlentwicklung im Unternehmen. Hier wird oft fahrlässig vorgegangen und manchmal schwer zu trennen. Darin liegt die langjährige Konstante: Unternehmer verantworten, was in ihrem Unternehmen passiert, aber auch was nicht passiert.

 

 

Sollten der Unternehmer vor unüberwindbaren Hindernissen stehen, kann der Unternehmer selbst, oder ein Gläubiger, denen die Firma die Schulden nicht rechtzeitig begleichen konnte, vor Gericht einen Insolvenzantrag stellen womit ein Verfahren eingeleitet wird. Der Unternehmer hat dann aber noch immer die Möglichkeit das Unternehmen weiterzuführen, denn das Ziel dieses Verfahrens ist es, dass auf der einen Seite die Gläubiger so viel wie möglich von ihrem Geld zurückbekommen und auf der anderen Seite, wie schon erwähnt, das Unternehmen weiter geführt wird. Beim Verfahren werden zwei verschiedene Arten unterschieden.

 

 

Sanierungsverfahren: Hier kann es zu einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kommen. Dabei ist es notwendig gewisse Voraussetzungen wie einen Sanierungsplan, in dem die Firmenleitung den Sanierungsweg beschreibt, zu erfüllen. Dazu müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens 30 Prozent der Schulden zurückgezahlt werden können. Stimmen die Gläubiger diesem Plan zu, bestellt das Gericht einen Sanierungsverwalter, der die Geschäfte des Unternehmens überwacht. Oder es kommt zum Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Inhaltlich handelt es sich dabei um ein Konkursverfahren, bei dem schon vom Anfang an feststeht, dass das Unternehmen einen Sanierungsplan vorlegen muss. Dabei müssten innerhalb zwei Jahren zumindest 20 Prozent der Schulden zurückgezahlt werden.

 

 

Konkursverfahren: Wenn ein Unternehmen keinen Sanierungsplan vorlegt, wird ein Konkursverfahren eröffnet. Wird bis zu einem gewissen Zeitpunkt auch keiner nachgereicht, beginnt der Masseverwalter, der vom Gericht bestellt wird, die sogenannte Verwertung des Unternehmens. Dabei wird versucht, das Unternehmen als Ganzes oder zumindest teilweise als funktionierendes Unternehmen zu verkaufen. Sollte sich kein Käufer finden, versucht der Masseverwalter die Vermögensgegenstände einzeln zu veräußern. Ist der Vorgang abgeschlossen, wird mit dem eingenommenen Geld zumindest ein kleiner Anteil der Schulden zurückgezahlt.

 

 

In einer Welt aber, in der Produkte und Technologien in immer schnellere Abfolge erneuert werden (viel kürzerer Produktlebenszyklus,) wird die Befassung mit der Zukunft immer wichtiger für das betriebliche Überleben. Dies wird als „strategische Arbeit“ bezeichnet und sie ist eine der ureigensten Management-Aufgaben für eigentlich jedes Unternehmen:

  • Was ist mein Produkt (Dienstleistung)?
  • Was und wo ist mein Markt?
  • Wohin entwickeln sich meine Kunden?
  • Wohin entwickelt sich mein Kunde?
  • Wohin entwickelt sich die Technologie in meinem Geschäft?
  • Was macht die Konkurrenz?
  • Und was muss ich deshalb selbst tun – heute in dieser Stunde?

 

Weiteres ist in jedem Unternehmen zu beachten um einer Insolvenz zu entgehen:

  • Passende Abstimmung des Controlling Systems zum Unternehmen
  • Perfekte Organisation des Zahlungsmanagements
  • Genügend Eigenkapital
  •  Richtige Planung
  • Strategisch Arbeiten

 

Johannes Nejedlik (Vorstand der KSV 1870 Holding AG) fasst zusammen:

Wer die unternehmerischen Grundrechnungsarten beherrscht, wird sich im wesentlichen Umfeld auch bei Turbulenzen behaupten können.“

Stecken Sie mit Ihrem Unternehmen in der Krise, wir helfen Ihnen gerne heraus.

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