Sind Sie in einem Verein tätig? Als Obmann, Kassier oder auch Mitwirkender? Dann interessieren Sie sich vielleicht für die steuerlichen Neuerungen zum kleinen Vereinsfest!
• Die Organisation (von vorausgehender Planung bis zu Mitarbeit während des Ablaufs der Veranstaltung) wird ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder deren nahe Angehörige vorgenommen.
• Die Verpflegung übersteigt beschränktes Angebot nicht; Bereitstellung und Verabreichung ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder nahe Angehörigen erfolgen.
• Die Unterhaltungseinlagen (Musik-, Show- und Tanzeinlagen) erfolgen nur durch Vereinsmitglieder oder regionale und der breiten Masse nicht (durch Film, Fernsehen, Radio) bekannte Künstler.
Deren Organisation jedoch auch Dritte maßgeblich beteiligt sind – kein kleines Vereinsfest. I.Z.m. dem Fest stehende Tätigkeiten
Begünstigungsschädlicher Betrieb
Anmerkung: Selbstverständlich kann ein Verein in einem Jahr sowohl keine als auch gro0e Vereinsfeste durchführen. Insoweit ist daher für jede einzelne Veranstaltung zu prüfen, unter welche Kategorie sie fällt.
Vgl. htto://www.bmf.gv.at/top-themen/Fekter-steuerliche-Erleichterungen-Vereine.html
Noch Fragen zur steuerlichen Optimierung Ihres Vereins? Unser gesamtes Team hilft Ihnen gerne!
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