Seit Jahren werden Unternehmern bei Betriebsgründungen im Zusammenhang mit der Vergabe der UID-Nummern Stolpersteine in den Weg gelegt: drei bis vier Wochen Wartefrist -der Unternehmer kann Aufträge oder Verträge, die eine UID-Nummer voraussetzen nicht abschliessen.  Warum, fragen nicht nur wir uns, wird Jungunternehmern hier ein Stein in den Weg gelegt! Erfahren Sie hier mehr dazu.

Die Antwort der zuständigen Behörde – das Bundesministerium für Finanzen: Betrugsbekämpfung. Der Handwerker in der Provinz, der seinen Betrieb maschinell ausstatten möchte, oder der Gastronom in einer Großstadt, der beim Tischler die Theke bestellt und eine Anzahlung zu leisten hat: Sind das klassische Betrugsfälle?

Wie sieht die gesetzliche Situation aus? Das Finanzamt hat Unternehmern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen.

Aus dieser gesetzlichen Regelung lässt sich ableiten, dass ein Unternehmer Anspruch auf die Vergabe einer UID-Nummer hat, sofern er eine benötigt. Dabei genügt es, glaubhaft zu machen, dass Umsätze in Zukunft getätigt werden. Jedenfalls ist die UID-Nummer zwingend zu erteilen. Stritig kann daher ausschließlich sein, ob der Antragsteller selbständig nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht tätig wird zu prüfen. So schwer kann das ja nicht sein.

Allein aus den einzelnen Bestimmungen ergibt sich für den Unternehmer die Notwendigkeit einer UID-Nummer. Ein Leistender, der keine UID-Nummer vorweisen kann, wird es daher unverhältnissmäßig schwer haben, Aufträge zu erlangen. Stolperstein Nummer 1 – ohne Aufträge ist auch das bezahlen von Leistungen schwierig…..

Jetzt kommen die Argumente der Behörde: Sie müssen rechtzeitig ansuchen. Wann? Vor Abschluss des Mietvertrags, vor Unterfertigung des Gesellschaftsvertrags? Bei vielen Behörden sind vor allem bei Kapitalgesellschaften die Eintragung ins Firmenbuch eine Voraussetzung zur Vergabe und das obwohl eine Gesellschaft mit dem Notariatsakt bereits in Gründung ist. Dann wird argumentiert, dass nicht einmal ein Geschäftslokal angemietet worden ist und ähnliches. Auch das ein Punkt der oft ein Problem darstellen kann, denn was habe ich zuerst – die UID-Nummer oder das neue Geschäftslokal?

Überprüfungen seitens der Behörde sind ok, aber mit absoluter Priorität, wobei Hinweise auf Personalknappheit für den Unternehmer verständlicherweise inakzeptabel sind, denn niemand will auf erste Aufträge verzichten, wenn es um blose Formalitäten geht.

Wir beraten Sie gerne zur idealen Vorgehensweise wie auch Sie rasch bei Ihrer Firmengründung zur UID-Nummer kommen.

Ihr Geschäft. Unser Plan.