Liebe Klientinnen und Klienten!

Aktuell arbeiten wir an Ihren Hochrechnungen. Der folgende Beitrag wird vor allem diejenigen interessieren, deren Hochrechnung einen Gewinn im Jahr 2021 ergibt. Damit Sie auch die Details des Gewinnfreibetrags besser einordnen können und vor allem Ihre Investitionen planen können, haben wir diesen Beitrag für Sie vorbereitet.

Den Gewinnfreibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig davon beanspruchen, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln. Damit wurde für UnternehmerInnen ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei den DienstnehmerInnen erreicht.

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 13 % des Unternehmensgewinns und besteht aus zwei Teilfreibeträgen: dem Grundfreibetrag und dem Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Grundfreibetrag: Liegt Ihr Gewinn unter 30.000 Euro, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Sie müssen keine Investitionen tätigen. Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen pro Veranlagungsjahr nur einmal zu.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Liegt Ihr Gewinn über 30.000 Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z.B. in geeignete Wertpapiere, den Gewinnfreibetrag bis maximal 45.350 Euro geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im selben Kalenderjahr in gleicher Höhe wie der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

Details zu den investitionsbegünstigten Wertpapieren erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Sollten Sie also eine Investition in immaterielles Anlagevermögen/Wertpapiere planen, ersuchen wir Sie jetzt schon Kontakt mit der Hausbank für die Konditionen aufzunehmen.

Gewinn in Euro Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag bis 30.000 13%
30.000-175.000 13%
Investitionsbedingter 175.000-350.000 7%
Gewinnfreibetrag 350.000-580.000 4,5%
über 580.000 0%

 

Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?

  • Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Personengesellschaften etwa OG oder KG, können GesellschafterInnen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu
  • Vorliegen betrieblicher Einkünfte
  • Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt

Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen.

 

Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da!

 

Beste Grüße aus unserer Kanzlei & bleiben Sie gesund,

Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team