Initiiert vom Wirtschaftsbund haben wir gemeinsam mit der Finanzpolizei einen Informationsüberblick über die Rechten und Pflichten der Unternehmer erarbeitet, diese in allen Kärntner Bezirken präsentiert und die Unternehmer informiert. Wer ist die Finanzpolizei? Welche Kontrollen führt sie durch? Was ist zu tun, wenn die Finanzpolizei in Ihren Betrieb kommt? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Unternehmer? Wie verhalten Sie sich im Kontrollfall optimal? All diesen Fragen sind wir nachgegangen und haben dies in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in einem Leitfaden für Sie  und Ihre Mitarbeiter komprimiert zusammengefasst.

Die Finanzpolizei ist eine Sondereinheit des Finanzamtes und ist ein Nachfolgeeinheit der vormaligen KIAB. Diese Einheit wurde nicht nur umbenannt, sondern auch mit einer Reihe von neuen Befugnissen ausgestattet. Früher wurde vor allem kontrolliert, ob das Ausländerbeschäftigungsgesetz eingehalten wird. Nun dürfen die Kontrollorgange auch erheben, ob lohnabhängige Abgaben ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt werden; ob alle versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des ASVG eingehalten werden; ob die Anzeigepflicht des Arbeitslosengesetzes eingehalten wird und prüft Verstöße gegen das Glückspielgesetz, die Gewerbeordnung oder Handlungen, die mit Sozialbetrug im Zusammenhang stehen.

Die Finanzpolizei darf unangekündigt jederzeit Ihren Betrieb aufsuchen und gemäß zahlreicher gesetzliche geregelter Vorschriften Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter und Ihre Aufzeichnungen kontrollieren. Die Besuche erfolgen auch außerhalb der Amtszeit und wird auch vom jeweiligen Betrieb und der jeweiligen Branche erfolgen. Auch Großveranstaltungen wie zB ein Kirchtag sind Ziel solcher Kontrollmaßnahmen. Die Mitarbeiter haben sich auszuweisen und sind weiters verpflichtet vor Beginn der Kontrolle darüber Auskunft zu erteilen auf Grund welcher Rechtsvorschrift kontrolliert wird und welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Wird die Rechtsvorschrift im Zuge der Kontrolle gewechselt (bspw wurde die Kontrolle nach dem AuslGB begonnen und wird dann gemäß BAO die Kassenbuchführung überprüft) so ist dem Unternehmer dies auch mitzuteilen. Weiters ist der Unternehmer auch zu informieren, wann er seinen steuerlichen Vertreter hinzuziehen kann.

Damit Sie für einen solchen "Hausbesuch" optimal vorbereitet sind, sollten Sie vorab eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen bereit halten. Dazu gehören beispielsweise Ihre Gewerbeberechtigung, die Anmeldeunterlagen der Mitarbeiter, die Lohnverrechnungsunterlagen, gegenbenenfalls die Arbeitsgenehmigungen, Entsendungsunterlagen oder auch Dienst- und Werkverträge.

Die Damen und Herren der Finanzpolizei werden in erster Linie überprüfen, ob alle Mitarbeiter, die sie beschäftigen ordnungsgemäß vor Arbeitsantritt angemeldet worden sind und ob die Arbeitszeitaufzeichnungen entsprechend geführt werden. Zusätzlich werden bei einer Kontrolle vor Ort oft auch die Kassenbuchführung und die Aufzeichnung der Umsätze kontrolliert. Beachten Sie, dass die Beamten ein uneingeschränktes Betretungsrecht Ihrer betrieblichen Räumlichkeiten haben. Demnach fürden der Betrieb, die Betriebsstätte, alle Arbeitsräume und auch die Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer kontrolliert und betreten werden. Private Räumlichkeiten sowie Unterkünfte der Arbeitnehmer dürfen hingegen nicht betreten werden. Für Sie und Ihre Mitarbeiter besteht eine Auskunftspflicht. Diese ist aber beschränkt auf die Anzahl und Namen der am Kontrollort beschäftigten bzw anwesenden Personen. Ausländer müssen sich nach den fremdenrechtlichen Vorschriften ausweisen können.

Nach Abschluss der Kontrolle ist von den Beamten ein schriftliches Protokoll zu verfassen. Wir empfehlen Ihnen dieses auf jeden Fall in Ruhe durchzulesen und entsprechende Änderungen und Beanstandungen sofort vornehmen zu lassen.

Unser Tipp: Besprechen Sie den Ablauf einer solchen Kontrolle bereits vorab mit Ihren Mitarbeitern und benennen Sie einen Vertreter im Falle Ihrer Abwesenheit.  Dieser Mitarbeiter sollte auch darüber Bescheid wissen, wo die relevanten Unterlagen aufbewahrt werden und wer Ihr steuerlicher Vertreter ist. Für eine solche Kontrolle ist es erforderlich, dass eine Person im Betrieb Auskunft erteilen kann.

In der Rubrik "Tool Box" finden Sie unter Diverses den Download für den von uns erstellten Leitfaden.

Wir möchten aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gerade im Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichen und der ordnungsgemäßen Anmeldung von Dienstnehmern erhöhter Beratungsbedarf besteht. Vereinbaren Sie aus diesem Grund einen Beratungstermin um die Aufbereitung der Unterlagen sowie die Vorgehensweise im Ernstfall persönlich besprechen zu können und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb zu finden.

 

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