Da die Finanzbehörde derzeit schwerpunktmäßige Kontrollen bei in Österreich verwendeten Kfz mit ausländischem Kennzeichen durchführt, wird geraten sich beim Steuerberater bezüglich der NoVA – Abgabepflicht zu informieren. Weiters wird auf die Änderungen der Preise der Parkgebühren sowie der neuen Autobahnvignette hingewiesen.

Laut Medienberichten führt die Finanz derzeit schwerpunktmäßig Kontrollen bei in Österreich verwendeten Kfz mit ausländischen Kennzeichen durch. Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Kfz mit ausländischem Kennzeichen nur sehr eingeschränkt benutzen. Kontrolliert wird, ob diese Kfz aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten ist. Dabei ist zu beachten, dass der NoVA auch die Verwendung eines Kfz im Inland unterliegt, wenn es nach Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland „zuzulassen wäre“. Dieser Auffangtatbestand bewirkt, dass auch jene Kfz in die NoVA-Pflicht einbezogen werden, die im Inland verwendet, aber zur Vermeidung der NoVA-Pflicht im Ausland zugelassen werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges im Sinne des KFG. Vergehen werden unterschiedlich geahndet geht es doch bis zum Verdacht der Steuerhinterziehung! Bei einem Kaufpreis eines PKW um die EUR 30.000,00 macht die NoVA rund EUR 1.650,00 aus und bei 10.000 Verdachtsfällen österreichweit geht dem Finanzamt hier ein entsprechend hoher Steueranteil verloren. Für weiterführende Details fragen Sie ihren Steuerberater.

 

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