Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen aufgrund der Covid-19-Krise wird die Umsatzsteuer befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5% gesenkt. Von der Steuersenkung sollen nicht die Konsumenten profitieren. Das Geld soll ausschlißlich den Unternehmen zugute kommen und deren Liquidität erhöhen.

Für folgende Bereiche gilt die Umsatzsteuersenkung:

  • Restaurants (gilt für alle Speisen und Getränke)
  • Gewerbebetriebe wie Konditoren, Bäcker und Fleischer, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 GewO 1994) vorhanden ist. Dies gilt auch für Tätigkeiten, für die gemäß §111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
  • Camping und Beherbergung
  • Museen und Kinos
  • Musik- und Gesangsveranstaltungen
  • Naturparks und Gärten
  • Zirkusse und Schausteller
  • Publizierender Bereich inkl. E-Publikationen

Der Umsatzsteuersatz kann bereits mit 1.7.2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden. Weiters ist auch eine Textanmerkung oder eine händische Korrektur (mittels eines Stempels) auf dem Beleg erlaubt.

 

Bei Fragen dazu sind wir natürlich gerne für Sie da!

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