Befristete Arbeitsverhältnisse werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Sie enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch. Das Ende des Vertragsverhältnisses kann man dabei auf unterschiedliche Art und Weise bestimmen! Details haben wir für Sie zusammengefasst.
Personal einstellen, aber richtig!
Мш®ХиП mit einem bestimmten Kalenderdatum oder
Мш®ХиП mit einem anders objektiv bestimmbaren Endzeitpunkt wie zum Beispiel eine Befristung für die Dauer der Mutterschaftskarenz einer bestimmten Arbeitnehmerin.
Laut manchen Kollektivverträgen, wie zum Beispiel für Arbeiter im Gastgewerbe, muss das Ende der Befristung auf jeden Fall mit einem Kalenderdatum angegeben werden. Will das Unternehmen den Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist nicht weiter beschäftigen, sollte er ihm dies vor Ablauf der Frist mitteilen, auch wenn von Anfang an eine Befristung vereinbart wurde. Manche Kollektivverträge verlangen ausdrücklich eine solche Vorinformation.
Befristete Arbeitnehmer können vor Ablauf der Befristung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine Kündigung zu einem früheren Termin ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nur dann zulässig, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
Zweck und Dauer der Befristung einerseits sowie die Möglichkeit zur Kündigung andererseits müssen dabei aber in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis zueinander stehen. So kann etwa bei einer neun Monate befristeten Saisonbeschäftigung als Kellner eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit wirksam vereinbart werden, aber bei einem auf neun Wochen befristeten Ferialarbeitsverhältnis nicht.
Auf ein befristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich keine weitere Befristung folgen, außer es gibt dafür eine sachliche Rechtfertigung durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe. Mit dieser Regelung sollen Kettenarbeitsverträge vermieden werden. Hat sich ein Mitarbeiter im Zuge eines befristeten Arbeitsverhältnisses bewährt, kann ihn das Unternehmen aber natürlich unbefristet weiter beschäftigen.
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