Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!
Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus (nun Ausfallsbonus II) veröffentlicht.
Die Eckpunkte des Ausfallsbonus II sind:
- Der Ausfallsbonus wird bis 30.September 2021 verlängert (weitere 3 Monate)
- Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall (bisher 40%, Pkt 3.1.3 der RL)
- Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt (wie beim UE-II)
- Keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit kein Vorschusselement mehr
- Deckelung bis EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000)
- NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit (Pkt. 3.2.9. und 4.4.1. der RL)
- Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000 (Pkt. 6.2.7. und 6.2.9. der RL)
- Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat
Alle Details finden Sie in der brandaktuellen Verordnung
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/342
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Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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