Senkung der Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke von 20% auf 10%
- Reduktion zeitlich befristet bis Ende 2020
- Gilt für offen abgegebene Getränke (d.h. in Wirtshäusern)
Erhöhung der Beträge für steuerfreie Restaurant- und Lebensmittelgutscheine
- Von 4,40 Euro auf 8 Euro pro Tag zur Bezahlung in Restaurants
- Von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Tag zur Bezahlung von Lebensmitteln
Ausweitung der Pauschalierung
- Obergrenze für Pauschalierung wird von 255.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben
- Erhöhung der Grundpauschale von 10% auf 15%
- Verdoppelung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro
- Ausbau der Mobilitätspauschale als Regionalförderung: 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner; 6% für Gsthäuserin Gemeinden bis 5.000 Einwohner
Verbesserung der Aushilfskräfteregelung – Einstellung von Aushilfskräften wird spürbar erleichtert
- Die Aushilfskräfteregelung soll ohne Begrenzung auf 18 Tage wieder bis zum Ende des Jahres eigeführt werden
Ausweitung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen
- Absetzbarkeit wird von 50% auf 75% erhöht
- Befristet bis Ende 2020
Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Abschaffung einer Bagatellsteuer, dadurch Entlastung der österreichischen Winzer sowie der Konsumenten
Liebe Grüße uns bleiben Sie gesund.
Ihre Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
Ihr Geschäft. Unser Plan.