Kurz vor Jahresende beschäftigen wir uns wieder mit einem Umsatzsteuerhighlight: MOSS. Wieder eine Abkürzung, die es einzupräfen gilt. Mini-One-Stop-Shop. Was genau das bedeutet und für wen das relevant wird, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich gilt ab 1. Jänner 2015  für alle Unternehmer, die elektronische Dienstleistungen erbringen (zB sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen), dass der Leistungsort (=Ort der Umsatzbesteuerung) grundsätzlich immer am Ansässigkeitsort des Leistungsempfängers (Empfängerort) steuerbar ist, unabhängig davon, ob es sich um Leistungen an Unternehmer (B2B) oder Nichtunternehmer (B2C) handelt. Um hier die Vorgehensweise umsatzsteuerliche dem Unternehmer zu erleichtern, wurde MOSS eingeführt.

Der MOSS bietet die Möglichkeit, sich in einem EU Mitgliedstaat (Mitgliedstaat der Identifizierung = MSI) zu registrieren und sämtliche unter die Sonderregelung fallende Umsätze über den MSI zu erklären und die resultierende Umsatzsteuer zu bezahlen. Nützt ein Unternehmer den MOSS, entfällt die Verpflichtung sich für die elektronisch erbrachten sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU in jedem Mitgliedstaat, in dem er derartige Leistungen erbringt, für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen und in der Folge dort Steuererklärungen einzureichen und dort Zahlungen zu tätigen.

Für welche Unternehmer wird der MOSS interessant und anzuwenden sein?

Den MOSS können Unternehmer in Anspruch nehmen, die an Nichtunternehmer elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen in EU Mitgliedstaaten erbringen, in denen sie weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben. Weiters darf der Unternehmer nicht für die Verwendung des MOSS gesperrt sein. Die Verwendung des MOSS setzt eine UID-Nummer und einen rechtzeitigen Antrag voraus.

Wichtig: Auch Kleinunternehmer können MOSS in Anspruch nehmen! Vorsteuerrückerstattungen aus dem Ausland sind über MOSS nicht möglich.

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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