Welche Aufzeichnungen muss ich über die Urlaube meiner Mitarbeiter führen?
Wer keine Urlaubsaufzeichnungen führt, riskiert eine Geldstrafe. In den Aufzeichnungen muss folgendes Festgehalten werden:
- Eintrittsdatum, angerechnete Vordienstzeiten und Dauer des zustehenden Urlaubs.
- Zeiten, in den Urlaub konsumiert wurde.
- Das Entgelt, das der Arbeitnehmer für die Dauer des bezahlten Urlaubes erhalten hat, sowie der Zeitpunkt der Auszahlung.
Aufgezeichnet werden muss auch ein allfälliger Umstellungszeitpunkt auf das Kalenderjahr sowie die Rechtsgrund hierfür, das gewährte Urlaubsausmaß im Rumpfurlaubsjahr und der Zeitraum, in dem dieser verbraucht wurde. Die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr oder einen anderen Jahreszeitraum ist nur bei entsprechender Regelung im Kollektivvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder seit 1. Jänner 2013 mit schriftlicher Einzelvereinbarung möglich.