Mein neuerster Steuerblogbeitrag beschäftigt sich mit dem interessanten thema Teilzeitgründertum. Hier finden Sie die wichtigtigsten Überlegungen!

Teilzeitgründer aufgepasst:

Dem allgemeinen Trend der Start-Upper, Innovatoren, Unternehmensexiter und des Gründerhypes folgend, beobachte ich nun schon seit geraumer Zeit den absoluten Nachfrageanstieg zum nebenberulichen Unternehmertum. Von mir liebevoll als Teilzeitgründer bezeichnet, wird die Anzahl der nebenberuflichen Unternehmer aktuell stark unterschätzt.

Viele möchten sich gerne mit einer Idee, einem Produkt oder einer Dienstleistung in die Selbständigkeit wagen, haben aber oft vor dem finalen Sprung Sorge. Oft ist das Kapital nicht vollständig vorhanden, der Markt und die Kunden noch nicht ganz klar oder aber das eigene Sicherheitsdenken zu stark um klar die Kündigung final auszusprechen.

Für alle Gründer ergeben sich aber trotzdem viele Fragen und der Beratungsbedarf wird ob der "kleineren" Gründungsvariante nicht weniger.

 

Ganz im Gegenteil: neben den üblichen Themen wie gewerbliche Voraussetzungen, Finanzierung und Förderungen, muss gerade bei vorliegen eines Dienstverhältnisses ein besonderes Augenmerk auf die Themen Sozialversicherung (zur Vermeidung der Doppelversicherung), Umsatzsteuer (allfällige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung) und auch Einkommenssteuer zur Vermeidung von hohen Nachzahlungen gelegt werden.

Somit besteht gerade am Anfang bei einer nebenberuflichen Gründung erhöhter Beratungsbedarf! Auch Bereiche wie die betriebliche Verwendung des PKWs, die Ausgestaltung eines Arbeitszimmers oder die Gefahren der Liebhaberei sind keinesfalls nebensächlich, sondern vordergründig zu behandeln.

Genau aus diesem Grund arbeiten wir nun an einer Übersicht der wichtisgten Punkte für die Unternehmensgründung bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses aus!

So stay tunded, liebe Gründer und die, die es noch werden wollen,

herzlichst Mag. Christiane Holzinger.

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.