Hier haben wir die Fristen und Termine für das erste Halbjahr im Überblick für Sie zusammengefasst.

29.2.2012:
* Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2011 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).

31.3.2012:
* Einreichung der Jahreserklärungen 2011 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

1.4.2012:
* Die neue Wertpapiergewinnsteuer (Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertzuwächsen und aus Derivaten mit 25% KESt, im Regelfall durch Steuerabzug durch die Bank) tritt in Kraft.

30.4.2012:
* Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt in Papierform.

30.6.2012:
Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt via FinanzOnline (wobei für alle von einem Wirtschaftstreuhänder vertretenen Steuerpflichtigen bekanntlich Sonderregelungen bestehen).

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.