Zahlungsfrist für Stundungen wird auf 31. März 2021 verlängert

2024-02-15T07:05:19+01:00Dezember 22. 2020|Betriebswirtschaft, Buchtipps, Förderungen|

Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer! Hoffen wir mal darauf, dass der kommende Lockdown der letzte sein wird. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt über Weihnachten die Rückstände vorzubereiten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Ihre Stundungen. Die entsprechenden Dokumente des Finanzamtes haben wir Ihnen bereits nach Zustellung übermittelt. Bitte überprüfen Sie dazu zuerst Ihre Emails. Bitte [...]