Wichtige Information zu den fälligen Abgaben im August für unsere Unternehmer! 

 
Am 18. August 2014 sind folgende Abgaben fällig:
 
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2014 bzw. für das 2. Quartal 2014
Kammerumlage für das 2. Quartal 2014
Normalverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2014
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Juni 2014
Werbeabgabe für den Monat Juni 2014
Kapitalertragsteuer gemäß §93 Abs. 3 i. V. m. & 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat Juni
Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2014
Lohnsteuer für den Monat Juli 2014
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2014
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2014 
Kommunalsteuer für den Monat Juli 2014
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2014
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2014
Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal
 
 
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, wir beantworten Sie gerne.
 
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