Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgte bereits die Ankündigung vom Gesetzgeber, dass ab 1.4.2016 Zahlungen an das Finanzamt elektronisch erfolgen müssen. Мў‰вВе¬Hier erfahren Sie mehr!

 

 

In unseren Steuer-Highlights 1 / 2016 haben wir auch schon darüber berichtet. Мў‰вВе¬
 
 
Als zusätzlichen Service für Sie haben wir den beiliegenden Sondernewsletter zusammengestellt, welcher im Detail auf den am 16.2.2016 veröffentlichten Erlass zur verpflichtenden elektronischen Zahlung an das Finanzamt näher eingeht.
 
 
Weiters möchten wir Sie gleichzeitig über die seit Kurzem erfolgten Nachschauen der Finanzverwaltung zur Registrierkasse (Formulare) informieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sollten Sie zu den möglichen Überprüfungen Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Мў‰вВе¬Мў‰вВе¬Wir hoffen, Ihnen damit einen Überblick betreffend der zukünftigen Entrichtung von Abgaben gegeben zu haben.
 
 
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