Besondere Zeiten erfordern nicht nur besondere Maßnahmen sondern auch einen Sondernewsletter. Hiermit übermitteln wir Ihnen daher einen ersten Überblick über die am 13.3.2015 von der Regierung vorgestellten und am 17.3.2015 im Ministerrat beschlossenen Grundzüge der Steuerreform 2015. Es bleibt natürlich die gesetzliche Umsetzung abzuwarten, um Detailfragen zu klären. Wir werden Sie im Rahmen unserer Steuer-Highlights darüber informieren. Im Wesentlichen soll die Steuerreform ab 1.1.2016 in Kraft treten.                                                                        
 

Hier finden Sie unseren Sonder-Newsletter zur Steuerreform 2015/2016.

 

Sonder-Newsletter

 

Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!  Beschwerden bitte direkt an die politischen Verantwortlichen richten.

 

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