Sie sind Jungunternehmerin und befinden sich gerade in der Babaypause? Seit dem 1. Juli können selbständige Mütter während des Bezuges von Wochenendgeld auch von der Beitragspflicht befreit werden. Wie das geht erfahren Sie hier!

Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld können sich Versicherte von der Pflichtversicherung wegen geringen Einkünften und Umsätzen ausnehmen lassen. Dennoch besteht der volle Krankenversicherungsschutz, zusätzlich werden die Zeiten des Mutterschutzes für die Pensionsversicherung angerechnet. Diese langjährige Forderung wurde endlich umgesetzt und ist mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten um zur Verbesserung der Vereinbarkeit von selbständiger Erwerbstätigkeit und Familie beizutragen. Ebenfalls können sich Selbständige während des Bezuges des Kinderbetreuungsgelds bei geringen Einkünften (bis 4.641,60 Euro im Jahr) und Umsätzen (bis € 30.000,00 im Jahr) – unabhängig von der Vorversicherungszeit – von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen. Durchschnittlich sind daher Einkünfte von maximal € 387,63 und Umsätze von maximal € 2.500,00 pro Monat möglich.

Sollten sich für Sie daraus weitere Fragen ergeben, beantworten wir Sie Ihnen gerne.

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