Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer – in Kärnten!

Kurz vor Ostern noch ein kleines Geschenk für eine besonders beratungsintensive Zeit – wir haben den Vorschlag einer Beraterförderung an verschiedensten Stellen deponiert (unsere Chefin ist auch Chef-Lobbyistin der Unternehmeranliegen)! Ein kleiner Teilerfolg präsentiert sich hier:

Sie alle haben bereits Ihre Erfahrungen mit den vielen Anträgen, die derzeit eingereicht werden müssen, machen dürfen. Viele von Ihnen haben sich, mit der Bitte um Unterstützung, an uns gewandt. Dabei geht es nicht einfach nur um Zeitmanagement-Probleme (Zeit haben viele derzeit genug). Es geht darum den Überblick zu behalten, in diesem Dschungel an Unterlagen, Liquiditätsplänen und Auskünften die man benötigt, um die Anträge mit den erforderlichen Informationen und Beilagen zu füllen.

Die Kosten für genau diese Beratungsleistungen werden nun rückwirkend mit dem 16. März von der KSG (Kärntner Stabilisierungsgesellschaft) übernommen.

Einige Voraussetzungen sind wie immer zu erfüllen:

  • Die geforderten Kriterien für die aws oder ÖHT-Überbrückungsgarantien müssen erfüllt werden
  • gefördert werden können nur Covid-19-bedingte-Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen
  • Antragstellungen im Rahmen des Härtefallfonds Phase 1 werden nicht gefördert
  • Antragstellungen für die Härtefallfonds Phase 2 können unterstützt werden

Die Beraterin bzw. der Berater rechnet direkt mit der KSG ab, die folgende Kosten übernimmt:

  • EUR 200,00 netto für EPUs
  • EUR 300,00 netto für Unternehmen mit mindestens einem|r Beschäftigten
  • EUR 500,00 netto für Unternehmen mit 2 – 9 Beschäftigten
  • EUR 750,00 netto für Unternehmen mit 10 – 249 Beschäftigten
    auf Basis Vollzeitäquivalent

Die Kontaktaufnahme mit der KSG kann, mittels KSG-Ansuchen, direkt über uns erfolgen.

Bei Fragen dazu stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.

 

Liebe Grüße,

Eure Christiane Holzinger und das gesamte 360* Business Planner Team!

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.