Ab 2016 wird der Kinderfreibetrag erhöht! Diese Steuererleichterung kann wahlweise eine Elternteil oder beide geltend machen! Wie, das erfahren Sie hier!

Für das Kalenderjahr 2016 wird der Kinderfreibetrag von 220 Euro auf 440 Euro erhöht, wenn er von einem Elternteil beantragt wird bzw. von 132 Euro auf 300 Euro, wenn er von beiden Elternteilen beantragt wird.Die optimale Inanspruchnahme hängt vom Einkommen der Elternteile ab. 

Der Kinderfreibetrag wird von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen und vermindert dadurch jenen Betrag (das gesamte steuerpflichtige Einkommen) von dem die Steuer laut Steuertarif berechnet wird. 
 

Weitere Informationen erhalten Sie im Folder des Bundesministeriums für Finanzen: Folder

 

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