Seit Jahren werden Unternehmern bei Betriebsgründungen im Zusammenhang mit der Vergabe der UID-Nummern Stolpersteine in den Weg gelegt. Drei bis vier Wochen Wartefrist. Warum, fragt man sich.

Aus dem BMF kommt die erwartete Antwort: Betrugsbekämpfung. Der Handwerker in der Provinz, der seinen Betrieb maschinell ausstatten möchte, oder der Cafetier in der Großstadt, der beim Tischler die Theke bestellt und eine Anzahlung zu leisten hat ( beide werden darüber hinaus von befugten Parteienvertretern vertreten): Sind das klassische Betrugsfälle?

Wie sieht die gesetzliche Situation aus? Das Finanzamt hat Unternehmern, die im Inland Lieferungen und sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen.

Aus dieser gesetzlichen Regelung lässt sich ableiten, dass ein Unternhmer Anspruch auf eine UID hat. Dabei genügt es, glaubhaft zu machen, das Umsätze in Zukunft getätigt werden. Jedenfallst ist die UID-Nummer zwingend zu erteilen. Strittig kann daher ausschließlich sein, ob der Antragsteller selbständig mit Einnahmenerzielungsabsicht tätig wird. Das sei eben – laut BMF und Finanzverwaltung – zu prüfen.

Allein aus den einzelnen Bestimmungen ergibt sich für den Unternehmer die Notwendigkeit einer UID-Nummer. Der UFS (Unabhängige Finanzsenat) führt dazu in der erwähnten Berufungsentscheidung aus, dass ein Leistender, der keine UID-Nummer vorweisen kann, es daher unverhältnismäßig schwer haben wird, Aufträge zu erlangen. Die Auftragserteilung möglicher Leistungsempfänger, diene aber nicht dazu, es zu verunmöglichen, sonder soll nur jene Voraussetzungen regeln, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgeblich sind.

Jetzt kommen die Argumente der Behörde: Sie müssen rechtzeitig ansuchen. Wann? Vor Abschluss des Mietvertrags, vor Unterfertigung des Gesellschaftsvertrags? Dann wird argumentiert, dass nicht einmal ein Geschäftslokal angemietet worden ist.

Lösungsansatz: Prüfung ja, aber mit absoluter Priorität, wobei Hinweise auf Personalknappheit für den Unternehmer inakzeptabel sind. Es geht nicht an, dass 99% ehrliche Unternehmer dafür in Geiselhaft gehalten werden, dass das System Fehler aufweist, die es Betrügern erlaubt, es auszunutzen.

 

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