„Rückweisungen von auf falsche IBAN angewiesenen Einzahlungen (BLZ 60000) Im Jahre 2013 wurde der Republik Österreich für den Kontenkreis 5.xxx.xxx (Bundeskonten) die Bankleitzahl 01000 und der BIC BUNDATWW zugewiesen. Aktuelle Erhebungen haben ergeben, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen zu Gunsten von 5.xxx.xxx-Konten mit „alter“ IBAN ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC OPSKATWW) durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen (korrekten) Konto ATXX 0100 0000 05 XX XXXX (BIC BUNDATWW) gutgeschrieben. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Finanzen nun begonnen, der BAWAG P.S.K. stufenweise den Auftrag zu erteilen, die mit „alter“ IBAN ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC OPSKATWW) beauftragten Überweisungen nicht mehr anzunehmen, sondern den Auftraggebern (Zahlungspflichtigen) mit dem Hinweis auf eine falsche IBAN rückzuleiten. Von dieser Maßnahme werden auch die Finanzamtskonten ab Anfang Juli 2019 betroffen sein.“

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