Im Zeitalter der Digitalisierung, Schlagworten wie Digitalnomaden, flexibler Arbeitszeit und Millenials rückt auch die Flexibilisierung des Arbeitsortes für uns Steuerberater immer mehr in den (Beratungs-)Fokus. Viele Mitarbeiter fordern diese Möglichkeit schon ein und Heimarbeitstage kommen als Incentive sehr gut an.

Unter Telearbeit bzw. Homeoffice werden Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitarbeiter einen Teil der Arbeit außerhalb des Gebäudes des Arbeitgebers verrichten.

Firmen, die Home-Office anbieten, sollten die Rahmenbedingungen genau regeln. In Österreich gibt es in einigen Kollektivverträgen Rahmenbestimmungen und Musterverträge für Home-Office. Diese behandeln aber nicht alle Aspekte. Für eine effektive Umsetzung ist eine schriftliche Einzelvereinbarung mit dem Mitarbeiter oder eine detaillierte Richtlinie mehr als ratsam.

Dabei ist zu beachten, dass für das Arbeiten von zu Hause die gleichen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen wie für sonstige ArbeitnehmerInnen gelten. Auch auf diese Art der Beschäftigung ist das Arbeitszeitgesetz voll anzuwenden. Bzgl. Arbeitszeitaufzeichnungen legt das Gesetz für Arbeitgeber fest, dass Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen sind.

Für Mitarbeiter, die sowohl Telearbeit als auch Arbeit am Standort des Betriebes leisten, dabei aber nicht überwiegend in ihrer Wohnung tätig sind, sind die Aufzeichnungen über den Beginn und das Ende der jeweiligen Arbeitszeit und Pausen zu führen. Dies betrifft auch jene Arbeitszeiten, die in der Wohnung erbracht werden.

Für jene Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen. Achtung: Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden.

Folgende Punkte sollten in einer schriftlichen Vereinbarung berücksichtigt werden:

  • Beginn, Dauer und zeitliches Ausmaß der Telearbeit:Wie viele Stunden werden Zuhause gearbeitet? Wer führt die Arbeitsaufzeichnung? Wie sind die Meldepflichten? Wie sind die Pausen geregelt? Wie und wann kann der Arbeitgeber kontrollieren, ob der Mitarbeiter tatsächlich zu Hause arbeitet? Man kann sich auch auf klare Uhrzeiten einigen, zu denen der Mitarbeiter erreichbar sein muss.
  • Inhaltliches Ausmaß:Welche Arbeiten werden zu Hause verrichtet?
  • Arbeitsmittel wie Telefon, Möbel und Computer:Wer stellt die Arbeitsmittel zur Verfügung? Wer haftet für Schäden? Können die Arbeitsmittel privat genutzt werden?
  • Ort des Telearbeitsplatzes und Dienstort:Wo befindet sich das Home Office?
  • Datenschutz:Welche Maßnahmen gibt es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen?
  • Arbeitnehmerschutz und Arbeitsplatzevaluierung: Wie werden Evaluierungen durchgeführt? Das ist auch für die Koordination mit dem Arbeitsinspektorat wichtig.
  • Kontakt zum Betrieb: Informationsaustausch, Teilnahme an Veranstaltungen.
  • Beendigung der Telearbeit: Befristung, Gründe für die Beendigung.

Für detaillierte Informationen  stehe ich Ihnen gerne unter office@360planner.at zur Verfügung!

 

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