Das Homeoffice ist für viele längst Realität. Was viele jedoch unterschätzen: Im Arbeitszimmer steckt erhebliches steuerliches Potenzial – wenn man die Spielregeln kennt.
In meiner Praxis sehe ich regelmäßig zwei Extreme: Entweder wird gar nichts geltend gemacht – oder falsch. Beides kostet Geld.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- wann ein Arbeitszimmer tatsächlich steuerlich anerkannt wird
- welche Unterschiede zwischen Dienstnehmer:innen und Selbstständigen gelten
- wie Sie die Fläche korrekt berechnen
- welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten Sie nutzen können
Und im aktuellen TaxTV-Video erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte kompakt und praxisnah.
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Wann ist ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Hier entscheidet nicht das Gefühl, sondern das Gesetz.
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit:
Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen.
Entscheidend ist:
- Wo wird die inhaltlich prägende Arbeit erbracht?
- Wo liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt?
Praxisbeispiele:
- Selbstständige Grafikerin arbeitet ausschließlich von zuhause → Arbeitszimmer ist Mittelpunkt
- Lehrer unterrichtet überwiegend in der Schule → Mittelpunkt liegt nicht im Homeoffice
Hier wird in Betriebsprüfungen sehr genau hingesehen.
Separater, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum
Das Arbeitszimmer muss:
- baulich getrennt sein
- klar als Arbeitsraum erkennbar sein
- nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden
Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht.
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Dienstnehmer:innen vs. Selbstständige: große Unterschiede
Dienstnehmer:innen
Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn:
- kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht
- der Mittelpunkt der Tätigkeit zuhause liegt
Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann.
Selbstständige
Hier liegt oft enormes Potenzial.
Wenn der Mittelpunkt im Homeoffice liegt:
- können anteilige Raumkosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
- wirken sich diese direkt gewinnmindernd aus
Gerade bei EPU, Berater:innen oder digitalen Geschäftsmodellen kann das steuerlich spürbar sein.
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So berechnen Sie Ihr Arbeitszimmer korrekt
Die Berechnung erfolgt nach dem Quadratmeteranteil.
Beispiel:
Gesamtwohnfläche 120 m² und Arbeitszimmer 24 m² = 24 ÷ 120 = 20 % → 20 % der laufenden Wohnkosten sind steuerlich absetzbar.
Dazu zählen unter anderem:
- Miete oder AfA
- Betriebskosten
- Strom
- Haushaltsversicherung
- Zinsen bei Eigentum
Saubere Dokumentation ist hier entscheidend.
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Strategisch planen statt nur absetzen
Wer steuerlich denkt, denkt weiter.
Neben der Raumkostenaufteilung gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben
- Investitionen gezielt vor Jahresende tätigen
- Gewinn steuerlich steuern
- Abschreibungen strategisch planen
Das ist keine Nebensache: das ist aktive Steueroptimierung.
Fazit: Arbeitszimmer richtig nutzen heißt Steuern aktiv gestalten
Das Homeoffice ist kein Randthema. Es ist ein echter Hebel zur Steueroptimierung.
Entscheidend sind:
- gesetzliche Voraussetzungen prüfen
- Mittelpunkt korrekt beurteilen
- Flächenanteil sauber berechnen
- Investitionen strategisch planen
Jetzt aktiv werden
Laden Sie sich unsere Checkliste herunter und prüfen Sie Schritt für Schritt, ob Ihr Arbeitszimmer steueroptimal genutzt wird.
Und sehen Sie sich die aktuelle Episode von TaxTV an! dort erkläre ich die wichtigsten Punkte kompakt und praxisnah.
Wer hier sauber aufsetzt, spart jedes Jahr bares Geld.
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Dieses Video dient zur Weiterbildung und nicht zur steuerlichen Beratung. 360°Tax TV ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch und keine rechtlich verbindliche Auskunft.
Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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