Steuerschuld kraft Rechnungslegung – Sagt Ihnen dieser Begriff etwas? Wir möchten Sie genau zu diesem steuerlichen Phenomän aufklären!

Ein Kleinunterunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Umsätze die Grenze von EUR 30.000,00 pro Jahr nicht überschreitet. Er muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darf sich aber auch keine Vorsteuer holen. Demnach ist er unecht steuerbefreit.

Ein unecht steuerbefreiter Kleinunternehmer stellt – fälschlicherweise – Umsatzsteuer in Rechnung. Da dem Kleinunternehmer vom Finanzamt keine UID-Nummer erteilt wurde, enthält die Rechnung keine UID-Nummer. Für den betreffenden Veranlagungszeitraum wurde bzw. wird vom Kleinunternehmer keine Optionserklärung abgegeben. – Der Unternehmer schuldet für einen Umsatz grundsätzlich jenen Steuerbetrag, der sich bei Heranziehung des Entgelts unter Anwendung des entsprechenden Steusatzes ergibt. Hat der Unternehmer jedoch in einer Rechnung für eine tatsächliche ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, so schuldet er diesen Betrag aufgrund der Rechnung. Eine Rechnung hat, soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID zu enthalten. Da der Kleinunternehmer keine Leistungen im Inland erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, ist die Angabe einer UID in einem solchen Fall auch kein notwendiges Rechnungsmerkmal. Die vom Kleinunternehmer ausgestellte Rechnung erfüllt somit alle Anforderungen und weist unrichtig einen Umsatzsteuerbetrag aus, der aufgrund der erbrachten Leistung nicht geschuldet wird. Der Kleinunternehmer schuldet den ausgewiesenen Betrag aufgrund der Rechnung, wenn er sie nicht gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt.

Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, selbst Kleinunternehmer sein oder Ihre unternehmerischen Vor- und Nachteile noch nicht kennen, wir beantworten alle Ihre Anliegen gerne.

Ihr Geschäft. Unser Plan.