Immer wieder fragen uns Arbeitnehmer, welche Werbungskosten, also Ausgaben zur Sicherung und Erwerb der Einkünfte, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können. In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht, die auch als Orientierung für die ( Arbeitnehmer-) Veranlagung des Jahres 2013 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen.
Um Ihnen einen Wegweiser für die Absetzbarkeit von Kosten zu geben, habe wir hier ausgewählte positive und negative Entscheidungen zusammengefasst.
Folgende Aus- & Fortbildungkosten wurden wiederholt abgewiesen:
- Werbungskosen einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insb.für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung)
- Ausgaben einer Intensivkrankenschwester für einen Universitätslehrgang Pharmareferent
- Umschulung einer Assistentin der Geschäftsführung zur Kinesiologin (Konkrete Absicht zur Schaffung einer neuen Einkunftsquelle)
- Basislehrgang zum/zur Kinesiologen/Kinesiologin einer Ernährungsberaterin
- Rhetorikkurs als Werbungskosten bei technischem Angestellten
- Kosten eines Lehrganges für Aromatherapie einer Pflegerin im Altersheim
- Aufwendungen für ein Feldenkrais-Seminar (Volksschullehrerin)
- Mediatorenausbildung einer Fachbereichsleiterin für Kinderbetreuungseinrichtungen
- Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für besuchte Seminare im Bereich Persönlichkeitstraining und Weiterbildung für Führungskräfte, Selbständige und Berufsgruppen mit hohem sozialem Kompetenzanspruch durch eine Verkaufsberaterin
- Umfassende Umschulungsmaßnahme (multimediales Studium der Rechtswissenschaften)
- Gruppentherapietage in der Toskana eines Altenfachbetreuers
- Outplacement-Beratung
- Aufwendungen für ein Karrierecoaching
- Aufwendungen eines Anzeigenleiters einer Tageszeitung für Coaching als Werbungskosten
- Berufspilotenschein als Umschulungsmaßnahme
- NLP-Kurs und Rhetorikkurs einer Wirtschaftsinformatikerin
- NLP-Practitioner-Kurs als Umschulungsmaßnahme
- Aufwendungen eines Coach für NLÖ-Lehrgang
- Tilgungszahlungen für ein Bildungsdarlehen sind keine Werbungskosten
- Kürzung von Fortbildungskosten (Fachhochschulstudium) um ein bezogenes Stipendium
- Fortbildungskosten einer Energetikerin
- Coaching: Ausbildung einer Mitarbeiterin einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Umschulung zur Shiatsu-Praktikerin
- Zusatzausbidung für Psychotherapie und Psychoanalyse durch einen Sozialarbeiter
- Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch von Seminaren ("Intuition" und "Mann sein") bei einem Sozialpädagogen (teilweise stattgegeben)
- Kosten eines Mediationslehrgangs eines Bankjuristen (teilweise stattgegeben)
- Ausbildung eines EDV-Beraters zum Mediator
- Sprachkursaufwendungen im Ausland (teilweise stattgegeben)
- Fortbildungskosten an Abend-HTL ( Fahrtkosten, Internet, Laptop) eines Elektrikers
- Lehrgang für systemisch-lösungsorientiertes Coaching (Projektmanager)
- NLP-Trainerausbildung
- Berufsnotwendiger Abschluss einer NLp-Master-Practitioner-Diplomausbildung einer Berufsausbildungsassistenin als begünstigte Fortbildungsmaßnahme
Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder zu allfälligen Werbungskosten haben, wir beantworten Sie Ihnen gerne.
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