Oft möchten Arbeitgeber ihre Dienstnehmer mit zusätzlichen "Zuckerln" belohnen. Oft stellt sich dabei aber die Frage ob alle steuerlichen Begünstigungen optimal genutzt wurden. Wir haben für Sie ein kurze Zusammenfassung erstellt.

Firmen-PKW

Haben Sie sich schon einmal den Einsatz von Firmenfahrzeugen mit Privatnutzungsmöglichkeiten überlegt? Diese Maßnahmen können – je nach konkreter Umsetzung – zu einem höheren Nettobezug oder geringeren Arbeitgeberkosten führen. Zu beachten ist der Sachbezugswert von 1,5% (oder der halbe Sachbezugswert von 0,75% bei nachweislicher Privatnutzung von weniger als 500 km pro Monat) der Anschaffungskosten!

Firmen-Wohnung

Eine weitere Begünstigung kann die Firmen-Wohnung für den Dienstnehmer sein. Hier wurde der Sachbezugswert mit 1.1.2013 neu geregelt. Für Wohnungen unter 30 m² ist kein Sachbezug mehr anzusetzten. Der Sachbezugswert wird von den Quadratmeterpreisen laut Richtwertgesetz berechnet.

Essenbons

Häufig werden an die Dienstnehmer Essensbons ausgegeben. Diese sind pro Arbeitstag bis EUR 4,40 steuerfrei, wenn

  • die Einlösung der Bons nur an Arbeitstagen
  • in unmittelbarer Nähe des Arbeitstages (max 15 Gehminuten)
  • die Speisen nicht mit nach Hause genommen werden können
  • nur in Gaststätten eingelöst werden können, die ein Vollmenü  anbieten

Somit können pro Monat bei 20 Arbeitstagen pro Mitarbeiter Bons im Wert von insgesamt EUR 88,- eingelöst werden (bei 10 Arbeitsmonaten: EUR 880,- pro Jahr). Für diese Bons fallen weder Lohnsteuer, noch Sozialversicherungsbeiträge noch Gehaltsnebenkosten an.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, dürfen pro Tag EUR 1,10 steuerfrei ausgegeben werden. Übersteigen die Bons die Grenze von 1,10 oder 4,40 ist der jeweilige Anteil in jedem Fall steuerfrei.

Gesundheitsvorsorge

Aktionen im Bereich der Gesundheitsvorsorge zB Grippeschutzimpfungen für alle Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe sind steuerfrei.

Kinderbetreuungszuschuss

Leisten Sie als Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch eine institutionelle Einrichtung (Kindergarten, Hort, etc) oder eine pädagogisch qualifizierte Person so sind EUR 500,- pro Jahr und Kind (bis zum 10. Lebensjahr) lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.

Vorrausetzung ist, dass die Zahlungen direkt an die Betreeungseinrichtung geleistet werden.

Mitarbeiterbeteiligungen

Werden an bestimmte Arbeitnehmer(gruppen) vergünstigt oder kostenlose Anteile (Aktien, echte stille Beteiligungm GmbH-Anteile) ausgegeben, dann sind diese Vorteile bis EUR 1.460,- pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei.

Zukunftssicherung

Prämienzahlungen für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen sind pro Jahr und Dienstnehmer bis zur EUR 300,- steuerfrei. Voraussetzung ist hier auch wieder, dass die Begünstigung an alle Dienstnehmer oder eine sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppe geleistet wird.

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen stehen pro Arbeitnehmer und Jahr EUR 365,- als steuerfreier Betrag zur Verfügung. Sachzuwendungen wie Weihnachtsgeschenke sind bis maximal EUR 186,- steuerfrei. Sachgeschenke sind Warengutscheine oder auch Goldmünzen. Ratsam ist es auch Aufzeichnungen über die Teilnahme von Firmenveranstaltungen zu führen, wenn anzunehmen ist, dass die Freibeträge überschritten werden könnten.

Gerne gestalten wir auch Ihre Dienstverhältnisse steueroptimal.

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