Viele reden darüber – Viele beschweren sich! Die Steuerreform 2016. Wir bringen Ihnen immer wieder Auszüge davon, damit Sie am neuesten Stand sind.

 

Auszüge aus der Steuerreform

 

 

Natürliche Personen profitieren

Einzelunternehmen, Selbständige und natürliche Personen als Personengesellschafter von KGs und OGs profitiern. Hier gibt es nämlich eine Absenkung der Steuerlast. Außer jene mit über EUR 1 Mio. Einkommen pro Jahr. Einkommen bis EUR 11.000 bleiben wie bisher steuerfrei. Einkommen von EUR 11.000 – EUR 18.000 werden mit 25 % (statt bisher mit 36,5 %) Einkommensteuer besteuert. Die nächste Stufe bis EUR 31.000 wird auf 35 % und die Stufe bis EUR 60.000 auf 42 % Einkommensteuer gesenkt, ebenso bei der Stufe bis EUR 90.000 auf 48 %. Ab EUR 90.000 bleibt der Höchststeuersatz mit 50 %. ACHTUNG ab EUR 1 Million wird bis 2020 ein Spitzensteuersatz von 55 % eingehoben.

 

SVA – geringere Beiträge

Auch ganz kleine Einkommen profitieren – die Mindestbeitraggrundlage in der Krankenversicherung für Selbstständige von EUR 724 wurde auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte (EUR 405,98 mtl.) gesenkt. Besserverdiener dürfen das leider ausgleichen – die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung wird hier um EUR 90 angehoben.

 

Höhere Dividendenbesteuerung

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs kommt zur 25%igen Körperschaftssteuer noch eine erhöhte Kapitalertragssteuer hinzu. Was zu einer Gesamtsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne von 45,625 % (statt bisher 43,75 %) führt. Die Kapitalertragssteuer steigt nämlich auf 27 % für Dividenden aus GmbH-Anteilen und Aktien sowie Anleihezinsen – dafür sind Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten weiterhin mit 25 % KESt besteuert.

 

 

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