Sie wollen einen Lehrling ausbilden? Wussten Sie schon, welche Förderungen Sie dafür in Anspruch nehmen können?

Es gibt für die Ausbildung IhrerLehrlinge zahlreiche Förderungen. Als Nachfolger der Lehrlingsausbildungsprämie gilt die Basisförderung. Weiteres gibt es aber auch noch qualitätsbezogene Beihilfen für Betriebe, die Lehrline Ausbilden.

Basisförderung:

Diese gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.06.2008 abgeschlossen wurden. Das Lehrverhältnis muss ein ganzes Lehrjahr aufrecht gewesen sein, außer es wurde durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet. Außerdem darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Höhe der Förderung:

  • 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • 3. und 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • aliquote Berechnung bei halben Lehrjahren, Lehrzeitenanrechnung und Lehrzeitverkürzungen

Der Lehrbetrieb bekommt die Basisförderung immer erst am Ende des Lehrjahres.

Wie erhält der Unternehmer eine Förderung:

Der Antrag muss durch eine bevollmächtigte Person oder durch den Lehrberechtigten per Post oder Fax eingebracht werden. Dafür ist die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zuständig. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Ende des Lehrjahres dort eingelangt werden.

Lehre für Erwachsene:

Diese Förderung gilt für Lehrlinge, die zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren. Auch diese Art der Förderung wird erst am Ende des Lehrjahres ausbezahlt. Hier muss aber das Unternehmen eine Selbsterklärung abgeben, dass für den Lehrling keine AMS-Förderung in Anspruch genommen wird.

Weitere Förderungen:

Neben diesen Förderungen werden noch spezielle Projekte mit Beihilfen unterschtützt, wie zB:

  • Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (zB Bezahlung der Nachhilfekosten)
  • Förderung der Weiterbildung der Ausbildner
  • Förderung für Projekte, um einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern herzustellen (bei Lehrberufen mit einem Frauenanteil von max. 30%)
  • Förderung von Auslandspraktika
  • Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Das dafür relevante Formular finden Sie auf der Hompage der österreichischen Wirtschaftskammer unter:

portal.wko.at/wk/startseite.wk

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