Endlich mal gute steuerliche Neuigkeiten für die Gesellschafter-Geschäftsführer, da die Sachbezugsregelung für die Privatnutzung ausgeweitet wurde.

Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen. Damit auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in den Genuss der Sachbezugsbefreiung für Elektroautos kom-men können, wurde mit dem AbgÄG 2016 eine Verordnungsermächtigung für Sachbezüge im Zusam-menhang mit KFZ eingeführt. Bei Redaktionsschluss war die entsprechende Verordnung allerdings noch nicht erlassen. Die Verordnungsermächtigung beschränkt sich aber nicht auf den Sachbezug für Elektroautos sondern umfasst jeglichen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von arbeitgeberei-genen Kraftfahrzeugen. Danach sollten auch die Sachbezugswerte für benzin- und dieselbetriebene KFZ künftig von dieser neuen Verordnung festgelegt werden.

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