Lange und heiss diskutiert: die Gaststättenpauschalierung! Nun gibt es eine Entscheidung, die bereits mit 31.12.2012 in Kraft tritt. Die Pauschalierungsverordnung für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe wird aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pauschalierungsverordnung für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe als gesetzwidrig aufgehoben. Die Maßnahme tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis dahin wurde den Gesetzgeber eine "Reparatur-Frist" zugestanden. Bisher konnten Gaststätten und Beherbergungsbetriebe ihren Gewinn vereinfacht mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebsnahme inklusive Umsatzsteuer ermitteln. Voraussetzung war unter anderem, das keine Verpflichtung zur Buchführung bestand und der Umsatz des vorangegangenen Jahres 255.000 € nicht überschritt. Der solcherart anstelle einer Einnahme-Ausgabe-Rechnung ermittelte Gewinn musste zumindest 10.900€ betragen, ein zusätzlicher Betriebsausgaben-Abzug war nicht zulässig.

Der VfGH hat die Verordnung als gesetzwidrig eingestuft, da der Gewinnbetrag in vielen Fällen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprochen hat. Diese Entscheidung bringt Einiges an Rechtsunsicherheit, zumal noch nicht absehbar ist, wie die Neuregelung aussehen wird.

Betriebe, die bisher die Pauschalierungsverordnung angewendet haben, wären – falls er zu keiner ähnlichen Nachfolgerregelung kommt – ab 2013 verpflichtet, neben den Aufzeichnungen über die Umsätze auch solche über die Ausgaben zu führen. Bei vielen Betroffenen – insbesondere bei jenen mit einer günstigen Ausgabenstruktur – können somit ab 2013 eine Steuererhöhung drohen.