Die Zuständigkeit für die Einhebung der Tourismusabgabe liegt seit 1.1.2013 nicht mehr bei den Gemeinden sondern bei der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung. Die Abgabenerklärungen für das Jahr 2013 sind daher nicht mehr bei den Gemeinden, sondern bei der Dienststelle für Landesabgaben einzureichen.

Nach der Zusammenführung und Aufbereitung der von den Gemeinden angelieferten Daten, die aus unterschiedlichen EDV-Systemen stammen und von unterschiedlicher Qualität sind, werden von der Dienststelle für Landesabgaben an alle bekannten Abgabepflichtigen bis voraussichtlich Ende der KW 10 individualisierte Abgabenerklärungen versendet werden, die eine rasche und kostensparende Abwicklung gewährleisten sollen. Für Abgabepflichtige, die bis Ende der KW 10 keine Abgabenerklärungen zugesendet erhalten haben, soll ab der KW 10 auf der Homepage des Landes Kärnten die Möglichkeit zur elektronischen Anforderung einer Abgabenerklärung bereitgestellt werden.Entsprechende Informationen werden über die Mitgliederzeitung der Wirtschaftskammer Kärnten („Kärntner Wirtschaft“) veröffentlicht werden.

 

Das Amt der Kärntner Landesregierung bittet auch um Verständnis dafür, dass aus EDV-technischen Gründen in der Anfangsphase der Abgabeneinhebung durch die Dienststelle für Landesabgaben eine elektronische Einreichung von Abgabenerklärungen leider noch nicht angeboten werden kann und ersucht dringend, die Abgabenerklärungen für die Tourismusabgabe 2013 ausschließlich unter Verwendung der von der Dienststelle für Landesabgaben zur Verfügung gestellten individualisierten Formulare durchzuführen.

Ab der KW 10 besteht unter www.ktn.gv.at/tourismusabgabe die Möglichkeit, individualisierte Abgabenerklärungen anzufordern. Ebenfalls werden unter dieser Adresse das Gesetz sowie die Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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