Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen)

2018-04-13T10:17:15+02:00April 13. 2018|Unkategorisiert|

(BMF-Info vom 7.8.2017) Grundsätzlich sind Kryptowährungen nicht als offizielle Währung anerkannt und stellen nach Ansicht des BMF auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich um sonstige unkörperliche Wirtschaftsgüter, die dementsprechend nicht abnutzbar sind. Unabhängig von der Gewinnermittlungsart sind die Bewertungsvorschriften und die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen anzuwenden. Kursgewinne bzw. -verluste durch den Handel an [...]