Was ist die ZM oder auch Zusammenfassende Meldung?
Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) hat jeder Unternehmer einzureichen, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführt, Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU als Erwerber (zweiter Unternehmer in der Kette) durchführt, in EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, wenn sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip laut Generalklausel richtet. Unter dem Begriff „Innergemeinschaftliche Warenlieferungen“ sind innergemeinschaftliche Lieferungen - mit [...]