Das Wirtschaftsjahr ist schon fast wieder vorüber! Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie als Unternehmer für einen perfekten steuerlichen Jahresabschluss noch benötigen.

 

 

Organisation, Planung, steuerliche Zuckerln & Anpassung der Vorauszahlungen

1.    Die BH sollte immer zeitnah erstellt werden, um eine jederzeitige Übersicht über die wirtschaftliche Situation zu gewähren. Dies ist besonders am Jahresende wichtig, damit eine Abgabenplanung erstellt werden kann.

2.    Steuer- & SV-Planung vom Steuerberater verlangen 

3.    SVA Vorauszahlung des erwarteten Differenzjahresbetrages möglich (Gewinnminderung).

4.    Bei geringeren Einkünften SVA Herabsetzung beantragen

5.    Gewinnfreibetrag – Steeuroptimale Investitionen tätigen!

6.    Seit 2013 neue Behandlung von Kapitaleinkünften:  a.    Es werden auch Kursgewinne besteuert. b.    Verluste aus Kapitalvermögen: Sind nicht mit anderen Verlusten ausgleichsfähig. Gewinne aus KV temporär generieren (z.B. durch WP Verkauf und fast zeitgleichen Wiederkauf, Gewinnausschüttung aus GMBH), damit Verluste genutzt werden können. 

Steuerliche Steuermaßnahmen

1.    Bei der steuerlichen Optimierung des Jahresergebnisses ist zu beachten, dass der Jahresabschluss auch für die Bank relevant (speziell bei Finanzierungen) ist. Die steuerliche Optimierung (wenig Gewinn) steht oft im Widerspruch mit der positiven Darstellung für die Bank.

2.    Notwendige Aufwendungen des Folgejahres bereits jetzt tätigen

3.    Vorauszahlung diverser Honorare, Löhne & Gehälter

4.    Vorziehen von Instandhaltungs- & Instandsetzungsmaßnahmen sowie GWGs und Investitionen (Achtung Inbetriebnahme) wg. Halbjahres AFA

5.    Spenden aus dem Betriebsvermögen

6.    Bildungsfreibetrag

7.    Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

a.    Sachzuwendungen an Dienstenehmer bis EUR 186

b.    Betriebsveranstaltungen bis EUR 365

c.    Gutscheine für Mitarbeiter

8.    Kundengeschenke für Weihnachten: Achtung – diese müssen werbewirksam sein, sonst  ist der Betrag nicht als Betriebsausgabe absetzbar

9.    Kleinunternehmer Umsatzgrenze beachten!

10.    Befreiung SVA (Kleinstunternehmerregelung) in Anspruch nehmen bzw bei Überschreiten der Grenze Anzahlungen tätigen.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!