Mit 1. Jänner 2013 wurden auch die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2013 angepasst. Hier finden Sie eine kurze Übersicht zu den neuen Grenzen!

Geringfügigkeitsgrenze

€ 386,80 brutto pro Monat
€ 29,70 pro Tag

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

für die Sozialversicherung:
4.440 Euro brutto

 

Rezeptgebühr:

5,30 Euro

 

Service-Entgelt für die e-card

€ 10,30 pro Kalenderjahr

 

Krankenversicherung für kinderlose Partner:

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.

 

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag 369,72 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.

 

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

pro Monat 54,59 Euro.

 

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe

mindestens 29,60 Euro, bei Sehbehelfen 88,80 Euro.