Wurde die Registrierkasse bereits im Jahr 2015 angeschafft, so ist für die Anschaffung die Prämei im Zuge der Erstellung der Steuererklärung 2015 zu berücksichtigen. Für alle Anschaffungen des Jahres 2016 wird die Prämie mit den Steuererklärungen für das Jahr 2016 beantragt.

Wer im Zeitraum zwischen 1.3.2015 und 31.3.2017 eine elektronische Registrierkasse anschafft oder ein bestehendes System umrüstet, kann die Kosten dafür als Betriebsausgabe sofort ab-setzen und hat Anspruch auf eine Registrierkassenprämie. Die Prämie beträgt € 200 je Er-fassungseinheit, bei Kassensystemen mit mehreren Eingabestationen € 30 pro Eingabestation (mindestens aber gesamt € 200). Die Prämie für die elektronische Registrierkasse ist mit einem eigenen Formular (E 108c) in einer Gesamtsumme je betroffenem Kalenderjahr schriftlich (!) zu beantragen (siehe dazu ausführlich unsere Steuer-Highlights 4/2016). Die Anschaffungskosten der Registrierkassen können gleichzeitig zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrags verwendet werden.

 

Gerne schicken wir Ihnen zur Information die Steuerhighlights 4/2016 zu. Die Prämie für unsere Kunden beantragen wir automatisch im Zuge der Erstellung der Steuererklärungen.

 

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