Sie haben einen KFZ-Schaden, der durch einen Unfall verursacht worden ist? Unter bestimmten Umständen stellen die Aufwendungen für den verursachten Schaden eine Betriebsausgabe dar. Die Voraussetzungen dafür haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung eines Unfallschadens als Betriebsausgabe sind:

  • Der Schaden bzw. der Unfall muss während einer beruflichen Fahrt oder auf den Weg zur Arbeit geschehen. Eine berufliche Fahrt liegt aber nur dann vor, wenn der Unfallort zwischen einem privat veranlassten Zwischenziel wie Kindergarten, Hort oder Schule und dem Arbeitsplatz liegt. Fahrten von zu Hause zu einem privaten Zwischenziel sind steuerlich nicht relevant.
  • Weiteres darf keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In folgenden Situationen wird aber grobe Sorglosigkeit unterstellt: Medikamenteneinnahmen, Alkoholisierung, Weiterfahrt trotz Übermüdung, Fahren mit defekten Bremsen, Überholen in unübersichtlichen Kurven und den Straßenverhältnissen nicht angepassten Fahrweise.

Wann kann ein Unternehmer die Unfallkosten geltend machen?

Die entstandenen Kosten können im Rahmen bspw der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Betriebsausgabe erfasst werden.

Wann kann ein Arbeitnehmer die Unfallkosten geltend machen?

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Dienstnehmer können Unfallkosten geltend machen. Dies gilt aber natürlich nur dann, wenn die Kosten nicht ohnehin von einer Kaskoversicherung übernommen werden. Bei diesen Kosten handelt es sich um Ausgaben im Rahmen der Werbungskosten und diese werden im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Weiters können auch Ausgaben wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen sowie Kosten für Anwalt und Gericht geltend gemacht werden. Dabei ist vor allem immer WICHTIG, dass der Unfall während einer beruflichen Fahrt geschehen ist und dies auch nachgewiesen worden ist. Je genauer die Kosten und die Umstände dokumentiert werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese auch als Werbungskosten anerkannt werden.

Haben Sie noch Fragen dazu? Wir beantworten Ihnen diese gerne!

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