Zusätzlich zu den seit 1. April 2017 vorgeschriebenen Belegdaten müssen beim laufenden Betrieb einer Registrierkasse insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  1. Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege, die zum Monats- bzw. Jahresende (mit dem Betrag Null) zu erstellen sind. Der Monatsbeleg für Dezember ist – bei einem Ganzjahresbetrieb – gleichzeitig der Jahresbeleg. Dieser ist jedenfalls aufzubewahren und wichtiger Bestandteil der Belegsammlung. Weiters ist der Jahresbeleg mit der BMF-Belegcheck-App zu prüfen!
  2. Das Datenerfassungsprotokoll ist zumindest quartalsweise auf einem externen Datenträger unveränderbar zu sichern. Diese Sicherungen sind sieben Jahre aufzubewahren. Bitte verwechseln Sie diese externe Sicherung nicht damit, dass die Daten ohnehin regelmäßig (zB auf einer zweiten Festplatte) gesichert werden.
  3. Im Falle einer Kontrolle durch die Finanzverwaltung ist ein Datenträger (Stick) bereitzuhalten, um die Daten der Kassa dem Kontrollorgan zu übergeben.

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