Wir starten topmotiviert, unternehmerisch ins Jahr 2017. Ein wichtiges Thema für alle Unternehmer: die Registrierkassenpflicht neu. Was ist zu tun bis 1.4.2017? Wir haben die wichtigsten Informationen zur Neuregelung für Sie aufbereitet! 

 

 Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulation ausgestattet sein. Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander ver-kettet. Eine Datenmanipulation würde diese geschlossene Barumsatzkette unterbrechen und ist damit nachweisbar.

 

Im Folgenden ein erster Überblick über die jeweiligen Schritte zur Inbetriebnahme der Sicher-heitseinrichtung der Registrierkasse. Gerne unterstützt Sie der Steuerberater Ihres Vertrauens dabei.
 
5.1 Beschaffung der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
Signaturkarten (idR ein Micro Chip) und eventuell auch ein Kartenlesegerät  können beim zugelas-senen Vertrauensdienstanbieter (A-Trust GmbH, Global Trust GmbH oder PrimeSign GmbH) be-zogen werden. Achtung: das kann wegen Lieferschwierigkeiten einige Zeit dauern. Bitte umge-hend veranlassen!
 
5.2 Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse
Die vorhandene elektronische Registrierkasse wird mittels eines Softwareupdates auf den tech-nischen Stand gebracht, der die Initialisierung und damit die Herstellung einer Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte ermöglicht. Sie erhalten dann einen Code, den sogen-annten AES Schlüssel. Die bis dahin aufgezeichneten Geschäftsvorfälle sind im Datenerfassung-sprotokoll abzuspeichern und aufzubewahren.
 
5.3 Erstellung des Startbelegs
Unmittelbar nach der Initialisierung der Registrierkasse ist ein Startbeleg zu erstellen. Dafür wird ein Geschäftsvorfall mit dem Betrag von € 0 (Null) in der Registrierkasse erfasst.
 
5.4 Registrierung über FinanzOnline
Die Signaturkarte und die manipulationssichere Registrierkasse sind über FinanzOnline zu registri-eren. Dafür steht eine dialoggeführte Eingabemaske zur Verfügung. Unternehmer mit eigenem FinanzOnline-Zugang können diese Registrierung selbst vornehmen oder können von ihrem Steuerberater einen so genannten Registrierkassen-Webservice-User eingerichtet bekommen. Gerne übernimmt die Registrierung auch ihr steuerlicher Vertreter. 
Folgende Daten sollten für die Registrierung bereitgehalten werden:
Art der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
Seriennummer der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
Name des Vertrauensdienstanbieters
Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse
AES Schlüssel der Registrierkasse
 
5.5 Prüfung des Startbelegs mittels BMF Belegcheck-App
Mit einer Überprüfung des Startbelegs wird sichergestellt, dass die Inbetriebnahme der Sicher-heitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit der BMF Beleg-check-App können der maschinenlesbare Code (QR-Code) des Startbelegs und alle weiteren Bele-ge des eigenen Unternehmens gescannt und geprüft werden. Dabei werden Daten über Fi-nanzOnline herangezogen, um die Gültigkeit der Signatur auf den Belegen feststellen zu können. Das Ergebnis wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem weißen Häk-chen auf grünem Grund angezeigt. Wichtig ist, dass vor der ersten Anwendung der BMF Beleg-check-App diese durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der Finanzonline-Registrierung freigeschaltet ist.
 
5.6 Startbelegprüfung ergibt einen Fehler
Ergibt die Startbelegprüfung einen Fehler – es erscheint ein weißes Kreuz auf rotem Grund auf dem Display – gilt es zunächst zu überprüfen, ob alle Daten korrekt erfasst wurden. Nach Korrektur der Eingaben kann der Startbelegprüfungsvorgang wiederholt werden.
Sollten weiterhin Fehler auftreten, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Kassenhersteller oder dem Steuerberater aufzunehmen.
 
Noch einige Hinweise für den laufenden Betrieb der manipulationssicheren Registrierkasse:
Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege mit dem Betrag € 0 (Null), die zum Monats- bzw Jahresende zu erstellen sind. Der Jahresbeleg ist zusätzlich auszudrucken bzw elektronisch zu erstellen, aufzubewahren und mittels BMF-Belegcheck-App zu prüfen.
Das Datenerfassungsprotokoll  der Registrierkasse ist jedenfalls quartalsweise auf einem externen Datenträger unveränderbar zu sichern und sieben Jahre aufzubewahren.
Bei Ausfall oder Verlust einer Registrierkasse sind Geschäftsvorfälle auf einer anderen Re-gistrierkasse zu erfassen oder händische Belege zu erstellen, welche dann nacherfasst werden.
Dauert der Ausfall einer Registrierkasse länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls oder die gänzliche Außerbetriebnahme binnen eine Woche über FinanzOnline gemeldet werden.
Die Machbarkeit der einzelnen Umsetzungsschritte nach bestem Wissen und Gewissen bleibt ab-zuwarten.
 
Wenn Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne für ein individuelles Beratungsgespräch zur Verfügung!
 
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