Mehr Netto im Ruhestand – mit steuerlicher Expertise

Stellen Sie sich vor: Nach jahrzehntelanger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer:in steht endlich der wohlverdiente Ruhestand bevor. Statt einer monatlichen Firmenpension möchten Sie aber lieber eine einmalige Kapitalabfindung und genau hier kommt der Hälftesteuersatz bei Pensionszusagen ins Spiel, der Ihnen Flexibilität und finanzielle Planungssicherheit bietet.

Die gute Nachricht: In Österreich gibt es dafür eine steuerliche Begünstigung, die bares Geld wert ist – den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH, Ro 2016/15/0017 vom 19. April 2018) hat bestätigt, dass diese Steuerbegünstigung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen gilt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Hälftesteuersatz bei Pensionszusagen?

Der Hälftesteuersatz erlaubt es, bestimmte außerordentliche Einkünfte nur mit dem halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Im Fall einer Kapitalabfindung aus einer Pensionszusage bedeutet das: Statt der regulären Steuerlast zahlen Sie deutlich weniger und erhalten so mehr Netto für Ihre Altersvorsorge.

Voraussetzungen für die Anwendung des Hälftesteuersatzes

Damit der Hälftesteuersatz greift, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Wesentliche Beteiligung

    • Der/die Gesellschafter-Geschäftsführer:in muss zu mehr als 25 % an der GmbH beteiligt und somit steuerlich selbstständig sein.

  2. Regelung in der Pensionszusage

    • Die Kapitalabfindung muss bereits vor Beendigung der Tätigkeit ausdrücklich in der Pensionszusage vorgesehen sein.

  3. Zeitliche Voraussetzung

    • Die Abfindung darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder im Fall einer Erwerbsunfähigkeit beansprucht werden.

  4. Beendigung der Geschäftsführertätigkeit

    • Die aktive Geschäftsführung muss eingestellt werden. Die Gesellschaftsanteile können weiterhin behalten werden, ein Verkauf ist nicht erforderlich.

Praxisbeispiel: Übergangsgewinn und Steuerbegünstigung

Tritt ein wesentlich beteiligter Geschäftsführer in Pension und beendet seine Tätigkeit, kommt es häufig zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart (von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG). Dabei entsteht ein sogenannter Übergangsgewinn.

Wird in diesem Zusammenhang die Firmenpension durch eine Kapitalabfindung abgegolten, kann der Hälftesteuersatz nach § 37 EStG angewendet werden. Das Ergebnis: eine deutlich reduzierte Steuerbelastung auf die Auszahlung.

Steuerlicher Vorteil in Zahlen

Eine Modellrechnung zeigt:

  • Durch die Anwendung des Hälftesteuersatzes bei Pensionszusagen kann die Nettoauszahlung aus einer Kapitalabfindung um bis zu 39 % höher ausfallen als bei einer vergleichbaren privaten Vorsorge.

  • Damit ist die Pensionszusage ein klarer steuerlicher Vorteil gegenüber einer reinen Gewinnausschüttung.

Fazit: Mehr Netto aus der Pensionszusage

Der Hälftesteuersatz bei Pensionszusagen ist eine attraktive Möglichkeit für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die ihre Altersvorsorge optimal gestalten möchten. Die richtige Planung entscheidet darüber, ob Sie beim Pensionsantritt deutlich mehr Netto aus der Kapitalabfindung erhalten.

Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Ob der Hälftesteuersatz bei Ihnen anwendbar ist, sollte vorab steuerlich geprüft werden.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Hälftesteuersatz

Wann gilt der Hälftesteuersatz in Österreich?

Der Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG gilt für außerordentliche Einkünfte. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen betrifft das vor allem die Kapitalabfindung einer Pensionszusage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer kann den Hälftesteuersatz bei Pensionszusagen nutzen?

Nur wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen (mehr als 25 % Beteiligung). Angestellte Geschäftsführer:innen ohne Beteiligung profitieren nicht davon.

Muss ich meine Gesellschaftsanteile verkaufen, um den Hälftesteuersatz zu nutzen?

Nein. Es reicht, wenn die Geschäftsführertätigkeit beendet wird. Die Gesellschaftsanteile können weiterhin behalten werden.

Ab welchem Alter kann die Kapitalabfindung beansprucht werden?

Die Auszahlung ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit möglich.

Wie hoch ist die Steuerersparnis durch den Hälftesteuersatz?

In der Praxis kann die Nettoauszahlung bis zu 39 % höher sein als bei einer vergleichbaren privaten Vorsorge.

Was ist zu beachten, bevor ich den Hälftesteuersatz anwende?

Die Kapitalabfindung muss bereits in der Pensionszusage vertraglich geregelt sein, bevor die Tätigkeit beendet wird. Außerdem sollte die steuerliche Gestaltung individuell geprüft werden.

 

Mit steuerfreundlichen Grüßen,

Christiane Holzinger & das 360°Business Planner Team