Ab sofort besteht über FinanzOnline die Möglichkeit, in einem Verfahren der Österreichische Forschungsförderungsges. mbH (FFG) ein Gutachten für die Forschungsprämie zu beantragen.
Bei Beurteilung von Anträgen auf Forschungsprämie durch das Finanzamt ist vorgesehen, dass die FFG ein kostenloses Gutachten zu erstellen hat. Aufgabe der FFG ist es, in dem Gutachten eine fachkundige Beurteilung darüber abzugeben, ob in Bezug auf Forschung, für die eine Forschungsprämie beantragt wird, die geforderten inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurden strengere Vorgaben für die Foschungsprämie eingeführt.

Um ab 01.01.2013 eine Forschungsprämie eigenbetriebliche Forschungen für das Wirtschaftsjahr 2012 geltend zu machen, benötigen Steuerpflichtige ein Gutachten der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft mbH). Das Gutachten ist kostenlos und bestätigt die Voraussetzungen für Forschung und experimentelle Entwicklung des Steuerpflichtigen. Für mehrjährige Forschungsprojekte gibt es nun auch bereits vor Projektbeginn die Möglichkeit, im Zuge eines Auskunftsbescheides, dass Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen verbindlich vorab abzuklären. Das Gesetz ermöglicht dem Steuerpflichtigen ebenfalls, beim zuständigen Finanzamt einen Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie zu beantragen. Dieser Bescheid soll dem Steuerpflichtigen eine gewisse Rechtsicherheit für bereits gewährte Prämien für etwaige Betriebsprüfungen bieten. Wir haben die Voraussetzungen und die Kriterien für die Erlangen eines FFG-Gutachtens bereits für Sie abgeklärt. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Voraussetzungen und die Vorgehensweise.

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