Liebe Gastronomen!
Endlich haben wir auch gute Nachrichten für euch: Essen vorbestellen, abholen oder liefern lassen ist unter gewissen Auflagen möglich.
Wichtig zu wissen ist,
- dass die Abholung von Speisen wieder erlaubt ist
- dass die Betriebsstätte nur zum Zweck der Abholung betreten werden darf
- dass Personen möglichst einzeln ins Lokal gelassen werden
- dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter bei Übergabe eingehalten werden muss
- dass dem Inhaber und den Mitarbeitern der Zugang zum Betrieb für die Durchführung von Lieferservice gestattet ist. Dies gilt für alle Betriebsarten des Gastgewerbes
- dass alle Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr einzuhalten sind
- dass der Kunde nach Möglichkeit den Betrag vorab überweisen soll. Kein Bargeld in die Hand nehmen
- wenn sich der Kunde in einer von der Behörde angeordneten häuslichen Quarantäne befindet, dieser die Wohnung nicht verlassen darf und auch keine weiteren Personen den Quarantänebereich betreten dürfen
- dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht anweisen darf, den Quarantänebereich zu betreten
- Bestellungen vor der Wohnungstüre abgestellt werden dürfen
Bis auf wenige Ausnahmen sind Reha- und Kuranstalten ab sofort auch geschlossen.
In einzelnen Bundesländern, Regionen oder Gemeinden kann – insbesondere aufgrund von Quarantänemaßnahmen – Abweichendes gelten.
Mehr Infos findet Ihr hier
Wenn Sie Fragen haben können Sie uns gerne jederzeit schreiben oder sich telefonisch melden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Das 360* Business Planner – Team
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