Liebe Gastronomen!

Endlich haben wir auch gute Nachrichten für euch: Essen vorbestellen, abholen oder liefern lassen ist unter gewissen Auflagen möglich.

Wichtig zu wissen ist,

  • dass  die Abholung von Speisen wieder erlaubt ist
  • dass die Betriebsstätte nur zum Zweck der Abholung betreten werden darf
  • dass Personen möglichst einzeln ins Lokal gelassen werden
  • dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter bei Übergabe eingehalten werden muss
  • dass dem Inhaber und den Mitarbeitern der Zugang zum Betrieb für die Durchführung von Lieferservice gestattet ist. Dies gilt für alle Betriebsarten des Gastgewerbes
  • dass alle Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr einzuhalten sind
  • dass der Kunde nach Möglichkeit den Betrag vorab überweisen soll. Kein Bargeld in die Hand nehmen
  • wenn sich der Kunde in einer von der Behörde angeordneten häuslichen Quarantäne befindet, dieser die Wohnung nicht verlassen darf und auch keine weiteren Personen den Quarantänebereich betreten dürfen
  • dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht anweisen darf, den Quarantänebereich zu betreten
  • Bestellungen vor der Wohnungstüre abgestellt werden dürfen

Bis auf wenige Ausnahmen sind Reha- und Kuranstalten ab sofort auch geschlossen.

In einzelnen Bundesländern, Regionen oder Gemeinden kann – insbesondere aufgrund von Quarantänemaßnahmen – Abweichendes gelten.

Mehr Infos findet Ihr hier

Wenn Sie Fragen haben können Sie uns gerne jederzeit schreiben oder sich telefonisch melden.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Das 360* Business Planner – Team

 

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