Sie tüfteln gerne? In Ihrem Unternehmen werden laufend Entwicklungen gemacht und Ihre Mitarbeiter forschen? Dann sollten Sie diese Aufwendungen auch steueroptimal verwerten können. Hier haben wir eine Zusammenfassung erstellt, die Ihnen einen Überblick darüber verschafft, was nötig ist um Forschungsprämien zu erhalten.

Auftragsforschung

Die bisher auf € 100.000,00 gedeckelten begünstigten Forschungsaufwendungen werden nunmehr auf  € 100.000,00 angehoben.
Aufgrund dieser Neuerung ist es jetzt möglich einen jährliche Forschungsprämie (10 %) bis zu € 100.000,00 in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ist erstmalig für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

Eigenbetriebliche Forschung

Gutachten der FFG

Um eine Forschungsprämie beantragen zu können, hat ein Steuerpflichtiger ein kostenloses Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) vorzulegen, welches die Qualität der Forschung beurteilt und als Grundlage für den Antrag beim Finanzamt dient.
Dies gilt für alle Anträge, die ab 1.1.2013 eingebracht werden.

Forschungsbestätigung

Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige eine Forschungsbestätigung (nach § 118a BAO) beantragen, welche ihm eine erhöhte Rechtssicherheit bei Projekten, die über mehrere Jahre dauern, bietet. Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird dadurch bescheidmäßig verbindlich bestätigt.
Ein Gutachten der FFG ist ebenfalls beim Finanzamt vorzulegen.
Da die Bestätigung für das gesamte Forschungsprojekt gültig ist, ist es nicht notwendig jedes Jahr ein Gutachten der FFG einzubringen. Lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag von € 1.000,00 ist zu entrichten.

Feststellungsbescheid

Dem Steuerpflichtigen ist es ebenso möglich einen Bescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie anzufordern, wobei die Höhe der Forschungsaufwendungen für alle Forschungsprojekte des Wirtschaftsjahres festgestellt wird.
Neben dem Gutachten der FFG muss der Steuerpflichtige auch einen Nachweis erbringen, dass die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt wurde. Dies ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu erbringen.
Alle Änderungen bei der eigenbetrieblichen Forschung gelten ab 1.1.2013.