Eine Mitarbeiterin hat mich darüber informiert, dass sie schwanger ist. Wem muss ich das melden und wie geht es weiter?

Die Mitarbeiterin hat den Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie von einer eventuellen vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, sobald ihr dies bekannt ist. Der Arbeitsgeber sollte nach einer ärztlichen Bestätigung fragen.

Gleich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber das zuständige Arbeitsinspektorat schriftlich davon informieren. Die Mitteilung hat folgende Informationen zu enthalten: Name, Alter, Tätigkeit und Arbeitsplatz der Dienstnehmerin sowie den voraussichtlichen Geburtstermin. Der Dienstnehmerin ist eine Kopie auszuhändigen. Mit Beginn der Schutzfrist muss der Mitarbeiterin eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für die Gebietskrankenkasse ausgestellt und die Arbeitnehmerin bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet werden. Als Abmeldungsgrund wird angegeben: "Karenz nach MSchG 1979/VKG"