Weiterbildung im Urlaub. Viele schwere Bücher. E-Books sind die Lösung!
Bei E-Books ist zu beachten, dass diese laut, EuGH, eine elektronisch erbrachte Dienstleistung sind und daher ist der Regelsteuersatz von 20 % wirksam!
Gebundene Bücher hingegen haben ja den ermäßigten Steuersatz von 10 %.
In der Fachwelt stößt dies auf viel Kritik. Vorallem weil der Umweltgedanke hier gar nicht berücksichtigt wird und man sich ungleich behandelt fühlt.
Zurecht meinen wir!
Ihr Geschäft. Unser Plan.