Hier ein Überbick über die Änderung der steuerlich relevanten Zinssätze ab 14.12.2011.

Auf Grund der Senkung des Basiszinssatzes von 0,88 % auf 0,38 % wurden ab 14.12.2011 auch die Stundungszinsen für Abgabenschulden und die Anspruchs- und Aussetzungszinsen gesenkt. Für die neu ab 1.1.2012 eingeführten Berufungszinsen (siehe im Detail auch oben) beträgt der Zinssatz ebenfalls 2,38 %.

* Verzugszinsen der SVA

Wer die Beiträge an die SVA nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, muss ab 1.1. 2012 mit Verzugszinsen  in Höhe von 8,88% rechnen.

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.